Teilnahmebedingungen Smartphones
Teilnahmebedingungen ROTE NASEN-Umschläge
Sie möchten Ihr altes Mobiltelefon im Rahmen des Programmes „Recycling4Smile“ zur Verfügung stellen? Dann beachten Sie bitte folgende Hinweise!
1. Technische Voraussetzungen
- Das Mobiltelefon darf nicht älter als 6 Jahre sein.
- Entfernen Sie bitte die SIM-Karte und löschen Sie Ihre gespeicherten Daten.
- Legen Sie den Akku ins Gerät und schließen Sie fest den Fachdeckel. Defekte Akkus dürfen nicht eingelegt werden!
Bitte beachten Sie! Es dürfen keine defekten Akkus transportiert werden – weder lose noch im Gerät verbaut. Durch lose im Paket liegende Akkus oder Batterien kann es zu einem Kurzschluss und dadurch zu einer Entzündungsgefahr kommen.
2. Sammelumschläge
- Bitte verpacken Sie maximal 2 Mobiltelefone pro Umschlag.
- Legen Sie die beigelegte Einlage zwischen die beiden Mobiltelefone, um die Displays zu schonen.
- Bei mehr als 2 Geräten fordern Sie gerne weitere Umschläge an. Wir senden Ihnen diese kostenlos zu! Bestellen Sie Ihre Umschläge ganz einfach per E-Mail an machmit@recycling4smile.org oder über das Kontaktformular.
- Verschließen Sie den Umschlag, frankieren und ab in den nächsten Briefkasten. Ihr Umschlag darf höchsten 5 cm dick sein!
Teilnahmebedingungen Smartphone-Sammelbox
Präambel
Die Interzero Product Cycle GmbH (folgend IPC) bietet über das Onlineportal www.sammel-box.de die Möglichkeit an, an der Sammlung von gebrauchten Smartphones teilzunehmen. Die gebrauchten und noch funktionierenden Smartphones können über die Sammelmöglichkeit einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Die IPC nimmt solche Smartphones und bereitet sie in zertifizierten Anlagen auf und stellt sie zum Kauf in ihrem Online-Shop ein. Neben der ressourcenschonenden Wiederverwendung der Smartphones teilt die IPC den so erwirtschafteten Erlös mit einer caritativen Einrichtung. Es kann eine caritative Einrichtung direkt bei der Bestellung der Sammelbox ausgewählt werden oder es kann eine caritative Einrichtung der Wahl des Sammelpartners gewählt werden.
Teilnehmerkreis/Sammelpartner
Sammelpartner kann jede juristische Person (GmbH, oHG, AG, Verein, Verband, Stiftung, etc.) oder auch jede natürliche Person werden. Auch öffentlich-rechtliche Institutionen, wie Schulen, Kindergärten, etc. können Sammelpartner werden.
Wer Sammelpartner werden möchte, kann sich auf dieser Webseite registrieren und eine Sammelbox aufstellen.
Smartphone-Spender (im folgenden Spender genannt) sind die Beteiligten, die ihr gebrauchtes und funktionierendes Smartphone in die Sammelbox einlegen.
Berechtigte zum Sammeln von gebrauchten Smartphones
Die IPC ist Sammelberechtigte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG). Die IPC wird den bestmöglichen Verwertungsansatz für jedes einzelne Smartphone wählen.
Wer stellt die Smartphones zur Verfügung?
Jeder Bürger, Mitarbeiter, Freund, Bekannter kann sein Smartphone durch Einlegen in die Sammelbox spenden und schont so die Umwelt und trägt zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen bei.
Die Teilnahme an einer Sammelaktion erfordert folgende Regeln, die der Sammelpartner einhalten muss.
Teilnahmebedingungen für den Sammelpartner
1. Welche Geräte sollen gesammelt werden?
Es sollen ausschließlich Smartphones gesammelt werden, die noch funktionieren. Das Smartphone erfüllt die folgenden Anforderungen:
- Geräte müssen ein Display größer als 115mm Diagonal vorweisen und sollten nicht älter als 6 Jahre sein.
- Die Smartphones lassen sich einschalten.
- Der Akku muss fest im Gerät verbaut und funktionsfähig sein. Der Akku darf nicht lose in die Box geworfen werden, muss unbeschädigt und darf nicht aufgebläht sein.
- Das Display weist keine sichtbaren Schäden auf. Beim eingeschalteten Smartphone ist ein Bild erkennbar.
- Die SIM-Karte muss aus dem Gerät entnommen werden.
- Geräte- und sonstige Sperren sollten aufgehoben sein.
- Alle Daten des Spenders werden vor dem Einwurf in die Sammelbox gelöscht.
2. Vertragsschluss
Der Sammelpartner und die IPC werden über die Teilnahme an einer Sammelaktion durch Bestellen einer Sammelbox Vertragspartner.
3. Bestellung und Aufstellung der Sammelbox
Der Sammelpartner wickelt die gesamte Teilnahme an einer Sammlung von Smartphones über die Webseite www.sammel-box.de (Siehe unten Punkt 5 der Teilnahmebedingungen) ab. Bei der Bestellung von Sammelboxen kann der Sammelpartner maximal 5 Sammelboxen gleichzeitig bestellen. Der Sammelpartner ist angehalten, die Box(en) zeitnah, also spätestens innerhalb von 6 Monaten, soweit sich mindestens ein Smartphone in der / den Sammelbox(en) befindet, wieder von der IPC abholen zu lassen.
a. Der Sammelpartner stellt die Sammelbox bei sich so auf, dass diese Sammelbox von einer verantwortlichen Person im Blick behalten werden kann und nicht der Witterung ausgesetzt ist, wie starkem Sonnenschein, Regen oder Schnee.
b. Der Sammelpartner stellt sicher, dass die Sammelbox zu keinem Zeitpunkt entwendet werden oder geöffnet werden kann oder wird.
c. Die Verwendungs- und Versandhinweisen auf der Sammelbox soll von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden.
d. Soweit der Sammelpartner die Sammelaktion bewerben möchte, weist er darauf hin, dass SIM- und Speicherkarten zu entfernen sowie persönliche Daten zu löschen sind. Ebenso sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine losen Akkus in die Sammelbox eingeworfen werden dürfen.
e. Der Sammelpartner wird die gelieferte(n) Sammelbox(en) weder bekleben noch beschriften.
f. Soweit der Sammelpartner Änderungen bei der Aufschrift der Sammelboxen wünscht, hat er dies mit der IPC schriftlich abzustimmen.
g. Der Sammelpartner ist Vertreter von IPC in Bezug auf die Verschaffung des Eigentums an den in die Sammelbox eingelegten Smartphones. Der Sammelpartner nimmt vom Spender das Eigentum für die IPC entgegen.
4. Rückgabe der gefüllten Sammelbox
a. Der Sammelpartner bestellt über die Webseite https://www.sammel-box.de die Abholung der gefüllten Sammelbox. Er gibt auf der Webseite alle erforderlichen Informationen für die Abholung ein und verpackt die Sammelbox gemäß den Angaben auf der Webseite.
b. IPC beauftragt das Transportunternehmen die Sammelbox binnen 5–10 Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten an der Sammelstelle abzuholen. Erforderliche Gefahrgutaufkleber oder sonstige Informationen bringt das Transportunternehmen mit.
c. Der Sammelpartner wird die vom Transportdienstleister ausgestellte Quittung drei Monate aufbewahren und bei Bedarf an IPC senden.
5. Registrierung als Sammelpartner
a. Zur Teilnahme an der Sammelaktion muss sich der Sammelpartner auf der Webseite www.sammel–box.de registrieren. Bei der Registrierung sind folgende Nutzerdaten vom Sammelpartner einzugeben:
i. Firma (vollständige Bezeichnung mit Registernummer und Registergericht)
ii. Vor- und Zuname des Ansprechpartners
iii. Mailadresse
iv. Telefonnummer
v. Postanschrift für eventuelle Kommunikation
vi. Anschrift Aufstellort der Sammelbox
b. Während des Registrierungsprozesses kann der Sammelpartner die dort aufgeführten caritative Einrichtung auswählen, an die der Erlös aus der Verwertung des gesammelten Smartphones gehen soll.
c. Der Sammelpartner kann jederzeit Änderungen an den Benutzerdaten vornehmen. Er wird dies unverzüglich veranlassen, sobald bei ihm eine Änderung eintritt.
6. Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox
a. Der Sammelpartner kann über das Portal mit seinen Zugangsdaten ein Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox einsehen.
b. Der Sammelpartner räumt der IPC das Recht ein, die Teilnahme am Sammelsystem der ausgewählten caritativen Einrichtung durch Weitergabe des Namens und der Postanschrift zu berichten.
7. Allgemeine Sorgfaltspflichten
a. Der Sammelpartner wird die hier vereinbarten Teilnahmebedingungen einhalten.
b. Bei der Nutzung der Webseite wird der Sammelpartner keine Software einsetzen, die zu einem Schaden an der Webseite führt.
c. Die Inhalte des Portals sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von IPC oder der Kooperationspartner, insbesondere der angeschlossenen Sammelsysteme bleiben diesen vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals ist untersagt. Soweit das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, ist der Sammelpartner im Vorfeld verpflichtet, IPC hierüber zu informieren und die vorherige schriftliche Zustimmung von IPC einzuholen.
8. Umwelturkunde
Sobald die vom Sammelpartner gesammelten und zurückgesandten Smartphones von IPC erfasst wurden, stellt IPC dem Sammelpartner eine Umweltschutzurkunde des Fraunhofer Instituts über die Stoffstrom- und Carboneinsparungen für die Teilnahme an der Aktion aus und übersendet sie an die auf der Webseite genannte E-Mail-Adresse.
9. Datenschutz
Für die IPC ist es selbstverständlich, dass die Pflichten nach der DSGVO in allen Prozessen eingehalten werden. Es gelten die auf der Webseite einsehbaren Datenschutzerläuterungen. IPC gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Sammelpartners nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
10. Haftung
a. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesem Vertrag getroffener spezieller Regelungen gelten in den Fällen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien die Haftungsbestimmungen der nachfolgenden Absätze.
b. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, haftet die IPC wie folgt:
aa. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
bb. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch IPC ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
cc. Soweit IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben;
dd. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag;
Soweit nicht ein Fall des b. aa. -dd vorliegt, haftet IPC im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsmäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal €1.000.000.00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000.00 beträgt.
Eine weitergehende Haftung der IPC ist ausgeschlossen.
11. Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmung
a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht und gelten mit der nächsten Bestellung als vereinbart.
b. Nebenabreden sind nicht getroffen.
c. Auf diese Teilnahmebedingungen ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
d. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Sammelpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
e. Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam vereinbart worden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.
Ihre persönlichen Vorteile
Einfach mitmachen
Durch die Teilnahme bei „Recycling4smile“ entstehen Ihnen weder Aufwand noch Kosten! (Außer das Porto bei den ROTE NASEN-Umschlägen für Smartphones).
Lächeln verschenken
Mit jedem gespendeten, wiederverwendbaren Gerät zaubern Sie ein Lächeln auf die Lippen von kranken Kindern oder pflegebedürftigen Menschen.
Unverbindlich teilnehmen
„Recycling4smile“ läuft zeitlich unbegrenzt. Teilnehmer*innen bestimmen selbst, ob und wie lange sie teilnehmen wollen.
HABEN SIE FRAGEN?
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Was darf nicht in die Druckerpatronen-Sammelbox?
Reine Tonerbehälter (flaschenähnliche/röhrenartige Gebilde), Farbbänder, Büromaterialien, Elektroschrott, Kunststoffteile, Kartonagen, Batterien und Akkus, Lebensmittelreste und jeglicher anderer Abfall.
Wir sammeln ausschließlich Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern, Faxgeräten oder Frankiergeräten
Was darf in die Druckerpatronen-Sammelbox?
Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern, Faxgeräten oder Frankiermaschinen dürfen in die Sammelbox. Wenn möglich, geben Sie die Kartuschen und Patronen in der Originalschutzfolie in die Box. Bitte keine reinen Tonerbehälter (flaschenähnliche/röhrenartige Gebilde), Farbbänder, Büromaterial, Elektroschrott, Kunststoffteile, Kartonagen, Batterien und Akkus, Lebensmittelreste und jeglicher anderer Abfall. Hier finden Sie die aktuelle Modulliste und den Flyer ,,Was darf in die Box?“.
Die Maße der Sammelbox betragen 59 cm x 52,5 cm x 36 cm (B x H x T).
Was darf in die Smartphone-Sammelbox und den Sammelumschlag?
Mit jedem Smartphone, das wiederverwendet werden kann, können Sie den Spendenerlös für ROTE NASEN deutlich steigern. Achten Sie daher darauf, dass Sie bzw. Ihre Spender*innen nur Smartphones einlegen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Das Smartphone weist einen Display größer als 115mm vor, ist nicht älter als 6 Jahre und lässt sich einschalten.
- Das Display weist keine sichtbaren Schäden auf und es ist beim eingeschalteten Smartphone ein Bild erkennbar.
- Die SIM-Karte wurde entnommen, alle persönlichen Daten gelöscht und Geräte- und sonstige Sperren aufgehoben.
- Der Akku ist fest im Gerät verbaut, funktionsfähig, unbeschädigt und nicht aufgebläht. Es dürfen keine losen Akkus in die Box geworfen werden.
Was sind Tintentanks und Tonerbehälter?
Tintentanks besitzen keinen elektronischen Chip (ohne Platine/Druckkopf). Tonerbehälter sind flaschenähnliche/ röhrenartige Gebilde, die sich meist in (Groß-) Kopierern befinden und keine elektronischen Bauteile haben. Tintentanks und Tonerbehälter werden nicht gesammelt und sollten über den Restmüll entsorgt werden.
Wie kann man eine Druckerpatronen-Box abholen bzw. liefern lassen?
Deutschland:
Sie können die kostenlose Lieferung von Sammelboxen über unser Boxenbestellportal beauftragen. Die neue Box wird innerhalb einer Woche durch den Paketdienstleister GLS zugestellt.
Volle Boxen geben Sie einfach bei der nächsten Gelegenheit dem GLS-Fahrer mit (z.B. bei der Lieferung einer neuen Box).
Österreich:
Bauftragen Sie einen Abhol- und Lieferauftrag über unser Boxenbestellportal. Die Lieferung erfolgt mit DPD.
Wie kann man eine Smartphone-Sammelbox liefern bzw. abholen lassen?
Die Bestellung Ihrer Smartphone-Sammelbox erfolgt online über unser Bestellportal. Nach der Bestellung erfolgt die Zustellung innerhalb von 5-7 Werktagen durch GLS.
Sind alle 31 Taschen mit Smartphones gefüllt, dann ist die Box bereit für den Rückversand an uns. Knicken Sie dazu bitte das Kopfbrett um, stülpen Sie die Umverpackung über die Box, schließen Sie diese und kleben sie zu. Über das Bestellportal geben Sie die Abholung einer vollen Sammelbox in Auftrag. Planen Sie für die Rückholung bitte 1-4 Werktage ein. Den Retourenschein bringt der Fahrer von DHL mit.
Wo könnte eine Sammelbox stehen?
Um Fehleinwürfe und Diebstahl zu vermeiden, empfehlen wir, die Sammelbox z.B. im Sekretariat, beim Hausmeister oder Empfang aufzustellen. In jedem Fall sollte die Sammelbox an einem trockenen, geschützten und gut zugänglichen Ort stehen. Bitte achten Sie darauf, keine Fluchtwege mit der Sammelbox zu versperren.
Boxen können auch bei einem Sponsor-Unternehmen aufgestellt werden; wir benötigen dazu die Adresse und einen Ansprechpartner. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus.
Wie kann ich teilnehmen?
Registrieren Sie sich online in unserem digitalen Bestellportal oder per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Ihre Sammelboxen werden innerhalb von einer Woche zugestellt.