Zwei ROTE NASEN Clowns spielen einem Kleinkind ein Lied auf einer Ukulele vor.

So funktioniert es, funktionstüchtige Tablets und Handys zu spenden

Mit jeder Tablet- und Handyspende leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz und unterstützen gleichzeitig die ROTE NASEN bei Ihrer Arbeit mit kranken Kindern und pflegebedürftigen Menschen. 

Registrieren

Registrieren Sie sich kostenlos als Sammelstelle über unser digitales Bestellportal. Bestellen Sie anschließend Ihre erste Sammelbox (maximal 1 Stück) und starten Sie direkt damit, Handys für einen guten Zweck zu sammeln.

Box bestellen

Fordern Sie Ihre kostenlose Smartphone-Sammelbox an und platzieren Sie diese an einem zentralen Ort in Ihrem Unternehmen. Lieferung innerhalb weniger Werktage.

Box abholen lassen

Ist die Box voll, beauftragen Sie die Abholung bequem im Bestellportal. Die Rückholung erfolgt innerhalb von 1–4 Werktagen. Der Retourenschein wird vom Fahrer mitgebracht.

Spenden & Urkunde erhalten

Ihre Sammlung wird zu einer Spende für ROTE NASEN. Zusätzlich erhalten Sie eine Umweltschutzurkunde mit individuellen Ressourcen- und Treibhausgas-Einsparungen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht – ohne zusätzlichen Aufwand. 

Smartphones, Tablets & mehr – auch große Mengen sind möglich

Die einzelnen Schlitze der Sammelbox sind speziell für den sicheren Transport von Smartphones ausgelegt. Tablets können jedoch problemlos mitgesammelt werden: Legen Sie vor dem Versand einfach 1–4 Tablets oben auf die Sammelbox in die Umverpackung, sodass sie sicher transportiert werden können. 

Auch größere Gerätemengen können zugunsten von ROTE NASEN abgegeben werden. Senden Sie uns dafür einfach eine Anfrage über das Formular und geben Sie die ungefähre Menge sowie die Art der Geräte an. Wir kümmern uns um eine passende Lösung für Sie. 

Ein Zeichentrick-Handy mit roter Nase und freundlichem Gesicht.

Ihre persönlichen Vorteile

Unverbindlich teilnehmen

„Recycling4smile“ läuft zeitlich unbegrenzt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmen selbst, ob und wie lange Sie Druckerpatronen und/oder Handys spenden möchten. 

Treibhausgas Bilanz

Unternehmen können erzielte Treibhausgas-Einsparungen durch die Wiederverwendung der Toner- und Handyspende in ihrer Klimabilanz anrechnen.

Lächeln verschenken

Mit jedem gespendeten, wiederverwendbaren Gerät zaubern Sie ein Lächeln ins Gesicht von kranken Kindern oder pflegebedürftigen Menschen. 

Teilnahmebedingungen

 

Bevor Sie mit dem Sammeln loslegen, beachten Sie die folgenden Hinweise. Vielen Dank! 

Das Sammelprogramm „Recycling4smile“ ist ein gemeinsames Projekt von ROTE NASEN und der Interzero Product Cycle GmbH. Die Interzero Product Cycle GmbH sammelt und recycelt unter anderem alte Mobiltelefone, Tablets/Laptops und leere Druckerpatronen aus Faxgeräten, Frankiermaschinen und Druckern. Als unabhängiges Sammelsystem in Europa ist Interzero seit Jahren ein verlässlicher Partner namhafter internationaler Partner. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für eine effektive und sinnvolle Verwertung von Altgeräten und Druckerpatronen einige Vorgaben im Rahmen unserer Teilnahmebedingungen machen müssen. Nur so sind alle beteiligten Partnern in der Lage, den Projekten von ROTE NASEN so viel Ertrag wie möglich zu kommen lassen zu können. 

Stand: März 2026

Präambel

Die Interzero Product Cycle GmbH (folgend IPC) bietet über das Onlineportal www.sammel-box.de die Möglichkeit an, an der Sammlung von gebrauchten Smartphones und Tablets teilzunehmen. Die gebrauchten und noch funktionierenden Geräte können über die Sammelmöglichkeit einer weiteren Verwendung zugeführt werden. Die IPC nimmt Smartphones und Tablets zurück, bereitet sie in zertifizierten Anlagen auf und stellt sie zum Kauf in ihrem Online-Shop ein. Neben der ressourcenschonenden Wiederverwendung der Smartphones teilt die IPC den so erwirtschafteten Erlös mit einer caritativen Einrichtung. Es kann eine caritative Einrichtung direkt bei der Bestellung der Sammelbox ausgewählt werden oder es kann eine caritative Einrichtung der Wahl des Sammelpartners gewählt werden. 

Teilnehmerkreis/Sammelpartnerinnen bzw. Sammelpartner

Sammelpartnerinnen bzw. -partner kann jede juristische Person (GmbH, oHG, AG, Verein, Verband, Stiftung, etc.) oder auch jede natürliche Person werden. Auch öffentlich-rechtliche Institutionen, wie Schulen, Kindergärten, etc. können Sammelpartner werden. 

Wer Sammelpartnerin oder -partner werden möchte, kann sich auf dieser Webseite registrieren und eine Sammelbox aufstellen. 

Smartphone-Spenderinnen bzw. -spender sind die Beteiligten, die ihr gebrauchtes und funktionierendes Mobile in die Sammelbox einlegen. 

Berechtigte zum Sammeln von gebrauchten Mobiles 

Die IPC ist Sammelberechtigte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG). Die IPC wird den bestmöglichen Verwertungsansatz für jedes einzelne Smartphone wählen. 

Wer stellt die Mobiles zur Verfügung?

Jeder/ jede Bürgerin oder Bürger, Mitarbeitende, Freund, Bekannte kann sein/ihr Smartphone durch Einlegen in die Sammelbox oder Abgeben eines Tablets in der Sammelstelle spenden, schont so die Umwelt und trägt zur Unterstützung der caritativen Einrichtungen bei. 

Die Teilnahme an einer Sammelaktion erfordert folgende Regeln, die der Sammelpartner einhalten muss. 

Teilnahmebedingungen für den Sammelpartner

1. Welche Geräte sollen gesammelt werden?

Es sollen ausschließlich Smartphones und Tablets gesammelt werden, die noch funktionieren. Das Mobile erfüllt die folgenden Anforderungen: 
 

  • Geräte müssen ein Display größer als 115mm Diagonal vorweisen und sollten nicht älter als 6 Jahre sein. 
  • Die Geräte lassen sich einschalten. 
  • Der Akku muss fest im Gerät verbaut und funktionsfähig sein. Der Akku darf nicht lose in die Box geworfen werden, muss unbeschädigt und darf nicht aufgebläht sein. 
  • Das Display weist keine sichtbaren Schäden auf. Beim eingeschalteten Smartphone ist ein Bild erkennbar. 
  • Die SIM-Karte muss aus dem Gerät entnommen werden. 
  • Geräte- und sonstige Sperren sollten aufgehoben sein. 
  • Alle Daten des Spenders werden vor dem Einwurf in die Sammelbox gelöscht. 
2. Vertragsschluss

Der Sammelpartner und die IPC werden über die Teilnahme an einer Sammelaktion durch Bestellen einer Sammelbox Vertragspartner. 

3. Bestellung und Aufstellung der Sammelbox

Der Sammelpartner wickelt die gesamte Teilnahme an einer Sammlung von Smartphones über die Webseite www.sammel-box.de (Siehe unten Punkt 5 der Teilnahmebedingungen) ab. Bei der Bestellung von Sammelboxen kann der Sammelpartner maximal 5 Sammelboxen gleichzeitig bestellen. Der Sammelpartner ist angehalten, die Box(en) zeitnah, also spätestens innerhalb von 6 Monaten, soweit sich mindestens ein Smartphone in der / den Sammelbox(en) befindet, wieder von der IPC abholen zu lassen. 

a. Der Sammelpartner stellt die Sammelbox bei sich so auf, dass diese Sammelbox von einer verantwortlichen Person im Blick behalten werden kann und nicht der Witterung ausgesetzt ist, wie starkem Sonnenschein, Regen oder Schnee. 
b. Der Sammelpartner stellt sicher, dass die Sammelbox zu keinem Zeitpunkt entwendet werden oder geöffnet werden kann oder wird. 
c. Die Verwendungs- und Versandhinweisen auf der Sammelbox soll von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden. 
d. Soweit der Sammelpartner die Sammelaktion bewerben möchte, weist er darauf hin, dass SIM- und Speicherkarten zu entfernen sowie persönliche Daten zu löschen sind. Ebenso sollte ein Hinweis erfolgen, dass keine losen Akkus in die Sammelbox eingeworfen werden dürfen. 
e. Der Sammelpartner wird die gelieferte(n) Sammelbox(en) weder bekleben noch beschriften. 
f. Soweit der Sammelpartner Änderungen bei der Aufschrift der Sammelboxen wünscht, hat er dies mit der IPC schriftlich abzustimmen. 
g. Der Sammelpartner ist Vertreter von IPC in Bezug auf die Verschaffung des Eigentums an den in die Sammelbox eingelegten Smartphones. Der Sammelpartner nimmt vom Spender das Eigentum für die IPC entgegen. 

4. Rückgabe der gefüllten Sammelbox

a. Der Sammelpartner bestellt über die Webseite https://www.sammel-box.de die Abholung der gefüllten Sammelbox. Er gibt auf der Webseite alle erforderlichen Informationen für die Abholung ein und verpackt die Sammelbox gemäß den Angaben auf der Webseite. 
b. IPC beauftragt das Transportunternehmen die Sammelbox binnen 5–10 Tagen zu den üblichen Öffnungszeiten an der Sammelstelle abzuholen. Erforderliche Gefahrgutaufkleber oder sonstige Informationen bringt das Transportunternehmen mit. 
c. Der Sammelpartner wird die vom Transportdienstleister ausgestellte Quittung drei Monate aufbewahren und bei Bedarf an IPC senden. 

5. Registrierung als Sammelpartner

a. Zur Teilnahme an der Sammelaktion muss sich der Sammelpartner auf der Webseite www.sammel–box.de registrieren. Bei der Registrierung sind folgende Nutzerdaten vom Sammelpartner einzugeben: 
i. Firma (vollständige Bezeichnung mit Registernummer und Registergericht) 
ii. Vor- und Nachname des Ansprechpartners 
iii. Mailadresse 
iv. Telefonnummer 
v. Postanschrift für eventuelle Kommunikation 
vi. Anschrift Aufstellort der Sammelbox 
b. Während des Registrierungsprozesses kann der Sammelpartner die dort aufgeführten caritative Einrichtung auswählen, an die der Erlös aus der Verwertung des gesammelten Smartphones gehen soll. 
c. Der Sammelpartner kann jederzeit Änderungen an den Benutzerdaten vornehmen. Er wird dies unverzüglich veranlassen, sobald bei ihm eine Änderung eintritt. 

6. Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox

a. Der Sammelpartner kann über das Portal mit seinen Zugangsdaten ein Reporting über den Verkaufswert der Sammelbox einsehen. 
b. Der Sammelpartner räumt der IPC das Recht ein, die Teilnahme am Sammelsystem der ausgewählten caritativen Einrichtung durch Weitergabe des Namens und der Postanschrift zu berichten. 

7. Allgemeine Sorgfaltspflichten

a. Der Sammelpartner wird die hier vereinbarten Teilnahmebedingungen einhalten. 
b. Bei der Nutzung der Webseite wird der Sammelpartner keine Software einsetzen, die zu einem Schaden an der Webseite führt. 
c. Die Inhalte des Portals sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von IPC oder der Kooperationspartner, insbesondere der angeschlossenen Sammelsysteme bleiben diesen vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals ist untersagt. Soweit das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern des Portals technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, ist der Sammelpartner im Vorfeld verpflichtet, IPC hierüber zu informieren und die vorherige schriftliche Zustimmung von IPC einzuholen. 

8. Umwelturkunde

Sobald die vom Sammelpartner gesammelten und zurückgesandten Smartphones von IPC erfasst wurden, stellt IPC dem Sammelpartner auf Anfrage eine Umweltschutzurkunde des Fraunhofer Instituts über die Stoffstrom- und Carboneinsparungen für die Teilnahme an der Aktion aus und übersendet sie an die auf der Webseite genannte E-Mail-Adresse.

9. Datenschutz

Für die IPC ist es selbstverständlich, dass die Pflichten nach der DSGVO in allen Prozessen eingehalten werden. Es gelten die auf der Webseite einsehbaren Datenschutzerläuterungen. IPC gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten des Sammelpartners nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 

10. Haftung

a. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesem Vertrag getroffener spezieller Regelungen gelten in den Fällen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien die Haftungsbestimmungen der nachfolgenden Absätze. 
b. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, haftet die IPC wie folgt: 
aa. Für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; 
bb. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch IPC ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; 
cc. Soweit IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen haben; 
dd. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bis zum gesetzlich vorgesehenen Haftungshöchstbetrag; 

Soweit nicht ein Fall des b. aa. -dd vorliegt, haftet IPC im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch IPC, ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsmäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sachschäden maximal €1.000.000.00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000.00 beträgt. 

Eine weitergehende Haftung der IPC ist ausgeschlossen. 

11. Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

12. Schlussbestimmung

a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite veröffentlicht und gelten mit der nächsten Bestellung als vereinbart. 
b. Nebenabreden sind nicht getroffen. 
c. Auf diese Teilnahmebedingungen ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 
d. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist Köln, soweit der Sammelpartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
e. Sind einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam vereinbart worden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.